Konzeption der Research School

Das auf drei Jahre ausgerichtete Ausbildungs­programm wird vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sowie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg getragen. Die Ausschreibungen werden auf der Homepage der Research School veröffentlicht, jedoch sind auch Initiativbewerbungen möglich. Ausbildungssprache ist grundsätzlich Deutsch.


Die IMPRS-CC fördert und verbindet im Rah­men eines übergreifenden For­schungs­­programms zur Strafrechtsvergleichung Dissertationen. Der internationale Schwerpunkt des Forschungsprogramms der IMPRS-CC vermittelt den Doktorandinnen und Doktoranden ein besseres Verständnis für die eigene Rechtsordnung und eine kritische Distanz zu ihr. Zugleich wird die zunehmende interna­tionale Annäherung und Anerkennung unterschiedlicher rechts- und kriminalpolitischer Standpunkte aufgezeigt. Auf diese Weise erlernen die Doktorandinnen und Doktoranden die Fähigkeit, übergreifende Regelungen zu entwickeln, deren Grundlage sowohl die Unterschiede zwischen den nationalen Strafrechtsordnungen wie auch deren Gemeinsamkeiten einbeziehen.

Die Doktorandinnen und Doktoranden erhalten durch die Einbindung ihrer Dissertationen in ein übergreifendes Forschungsprogramm die Möglichkeit, ihren Forschungsbeitrag in den Gesamtzusammenhang einer eigens zu ihrer Disziplin eingerichteten internationalen Forschungseinrichtung einzuordnen. Der Forschungsgegenstand und die Ziele der Research School orientieren sich allgemein an den Forschungsprogrammen der Betreuer, auf der Grund­lage der Strafrechtsvergleichung als Methode der Strafrechtswissenschaften.

Im Besonderen ist es Ziel des Forschungsprogramms, auf der Basis von neuen Erkenntnissen über die Kriminalität und ihre Entwicklung auf der internationalen Ebene neues Wissen über den Grad an Konvergenz und Divergenz zwischen Strafrechtsordnungen sowie über die Kontrollmöglichkeiten, Grenzen und Entwicklungstendenzen des Strafrechts zu schaffen. Untersuchungen im Rahmen der Research School sind damit notwendigerweise komparativ ausgerichtet. Deswegen steht für die Untersuchungen neben der im Einzelnen erforderlichen Analyse der Rechtstatsachen methodisch vor allem die Strafrechtsvergleichung im Mittelpunkt.

Die thematischen Schwerpunkte in der Research School konzentrieren sich im Einzelnen auf die territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts. Transnationale Kriminalität stellt das klassische nationalstaatliche Strafrecht vor seine territorialen Grenzen und erfordert die Entwicklung neuer Modelle und Systeme transnationalen Strafrechts. Diese werden unter dem Gesichtspunkt der Strafrechtsintegration – neben dem allgemeinen Prozess der Strafrechtsharmonisierung – vor allem am Europäischen Strafrecht und im internationalen Strafrecht (insbes. dem Völkerstrafrecht) untersucht. Zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts wird in der „Risiko-“ und „Informationsgesellschaft“ der Zusammenhang zwischen der zunehmend komplexen Kriminalität, der gesteigerten Wahrnehmung des Bedrohungspotentials von Kriminalität, kriminalpolitischen Sicherheitsdiskursen und ihren Folgen für das klassische liberale Strafrecht analysiert. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen sollen dabei vor allem der Terrorismus, die organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Computerkriminalität stehen.

Zentrales Element des forschungsorientierten Ausbildungsprogramms ist das monatlich stattfindende Doktorandenkolloquium, in dem jedes Mitglied der IMPRS-CC mindestens einmal pro Jahr seine Arbeit vorstellt und zusammen mit den Betreuern, den anderen Professoren des IMPRS-CC-Lenkungsausschusses und den anderen Mitgliedern diskutiert. Seit Beginn der Research School im Jahr 2007 wurden insgesamt 87 Kolloquien durch­geführt. Da alle Doktoranden rechtsvergleichend forschen, sind besonders die Diskussionen über die – meist für viele Arbeiten relevanten – Methodenfragen fruchtbar. Erheblichen Gewinn bringt auch das jährliche Blockseminar, in dem ebenfalls Methodenfragen im Vordergrund stehen, die häufig mit speziellen Anwendungsbeispielen verbunden werden.

Das Ausbildungskonzept der Blockseminare ist zweigliedrig. Zum einen werden hochrangige Experten der Strafrechtsvergleichung und anderer Disziplinen eingeladen, den Doktorandinnen und Doktoranden weiteres Wissen zu vermitteln. Zum anderen sind die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aktiv in den Ablauf der Seminare eingegliedert, um ihr erlerntes strafrechtsvergleichendes Wissen aktiv anwenden zu können. Während des zuletzt im November 2014 durchgeführten zweitägigen Seminars über „Strafrechtsvergleichung – Grundlagen, Methoden und Anwendung“ wurden beispielsweise im ersten interdisziplinären Grundlagen- und Methodenteil die Beiträge analysiert, welche die spezifischen rechtsvergleichenden Methoden und andere Disziplinen für die rechtsvergleichende Forschung leisten können. Einbezogen wurden dabei jeweils hochkarätige Referentinnen und Referenten, die neben der Strafrechtsvergleichung insbesondere die Kriminologie, die empirische Sozialforschung, die Ethnologie, die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie behandelten. Der zweite anwendungsorientierte Teil beleuchtete anhand von konkreten Forschungsprojekten das nationale Strafrecht und das nationale Strafverfahrensrecht, das Europäische Strafrecht und das Europäische Strafverfahrensrecht sowie aus dem Bereich des internationalen Strafrechts die globale Rechtssetzung bei Verbrechen der Grausamkeit.

Hinzu kommen zahlreiche Einzelvorträge auswärtiger Referentinnen und Referenten, die Mittwochsvorträge der strafrechtlichen Forschungsabteilung sowie die Vortragsveranstaltungen der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, die Möglichkeit zur Teilnahme an den Veranstaltungen der anderen Doktorandenschulen in Freiburg sowie die aktive Teilnahme an Veranstaltungen im Ausland oder an auswärtigen Kongressen. Neben der Teilnahme an fachspezifischen Vorträgen im Rahmen der Mittwochsvorträge haben die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit an den Vorlesungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg teilzunehmen.

Das IMPRS-CC-Curriculum sieht auch ein „Career Development Program“ vor. Das Programm besteht aus Modulen, die speziell auf eine Stärkung der sozial-kommunikativen und methodischen Kompetenzen der Doktorandinnen und Doktoranden zugeschnitten ist. Hierbei wird maßgeblich auf deren Wünsche eingegangen.

Einen weiteren Punkt im Rahmen des IMPRS-CC-Ausbildungsprogramms stellt die Kooperation mit dem Kompetenznetzwerk für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE) dar. Beide Promotions-Ausbildungscurricula sind unmittelbar miteinander vernetzt, sodass hier die Doktorandinnen und Doktoranden von den Programmen und Veranstaltungen der jeweils anderen Institution profitieren können. Der Mehrwert dieser Vernetzung betrifft nicht nur die Blockveranstaltungen oder Workshops, sondern auch Einzelvorträge und Softskill-Seminare beider Programme.

Mit dieser Kombination aus programmgeleiteter Forschung, wissenschaftlicher Ausbildung im Kolloquiumsformat, punktueller Förderung allgemeiner Schlüsselqualifikationen und enger Betreuung bietet die IMPRS-CC ihren Doktorandinnen und Doktoranden eine grundlegende Ausbildung. Diese soll ihnen die Fähigkeit vermitteln, eigenständig, kreativ und verantwortungsbewusst zu forschen und in einem überschaubaren Zeitraum die gesetzten Ziele zu erreichen.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber

Literaturhinweise

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