Angela Aguinaldo

East Meets West: Rechtshilfe zwischen und innerhalb der ASEAN und der EU


Die grenzüberschreitende Kriminalität stellt nicht nur ein nationales Problem dar, sondern gefährdet auch die Sicherheit und Stabilität der ganzen südostasiatischen Region. Daher ergriff der Verband südostasiatischer Staaten (ASEAN) verschiedene Maßnahmen, welche die interregionale Zusammenarbeit und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität fördern sollen. Ein bedeutender Schritt in dieser Entwicklung stellt das Rechtshilfeabkommen in Strafsachen von 2004 dar (“Treaty on Mutual Legal Assistance in Criminal Matters among Like-Minded ASEAN Countries” – ASEAN MLAT). Dieser Vertrag hat zum Ziel, „die Effektivität der Strafverfolgungsbehörden der Vertragspartei-en bei der Verhütung, strafrechtlichen Unter-suchung und Verfolgung von Straftaten durch Rechtshilfe in Strafsachen zu verbessern“. Er ermöglicht viele Rechtshilfeleistungen, die zuvor nicht eindeutig geregelt waren und damit nicht verfügbar erschienen, so z.B. die Überprüfung von Objekten und Tatorten, die Erhebung von Beweisen oder die Entgegennahme freiwilliger Aussagen; das Treffen von Vorkehrungen für Personen, die Hinweise geben oder strafrechtliche Untersuchungen unterstützen wollen.

Die Umsetzung steht naturgemäß vor verschiedenen Hindernissen. Manche Beobachter stellen eine Diskrepanz zwischen dem erklärten politischen Willen und der tatsächlichen Reaktion der Mitgliedstaaten fest. Als Hauptprobleme identifiziert werden etwa unzureichende Ressourcen der involvierten Staaten und die Disparität der Rechtsordnungen. Trotz dieser Kritikpunkte hat das ASEAN-Sekretariat anerkannt, dass neben formellen Kanälen bei der Rechtshilfe in Strafsachen auch informelle Zusammenarbeit genutzt wird. Folgende Fragen ergeben sich: Um welche formellen und informellen Kanäle handelt es sich, und wie entwickelten sie sich? Und schließlich: Auf welche Weise kann ASEAN eine interregionale Rechtshilfe in Strafsachen mit anderen regionalen Verbänden entwickeln? Dies gilt vor allem in Hinblick auf die Europäische Union, die in ihrem Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität mit Hilfe von Rechtsinstrumenten eine Vorreiterrolle einnimmt.

Vor diesem Hintergrund zielt die Untersuchung darauf ab, ein interregionales Modell der Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der ASEAN und der EU oder ihren Staaten zu entwickeln. Zentrale Forschungsmethoden zur Erreichung des Forschungszieles sind zum einen die funktionale Rechtsvergleichung durch Analyse der Rechtshilferegelungen auf den regionalen und der mitgliedstaatlichen Ebenen und zum anderen eine rechtsvergleichende Untersuchung der übergeordneten ASEAN- und EU-Rechtshilfesysteme. Als Vergleichsländer auf mitgliedstaatlicher Ebene sind Malaysia und die Philippinen für die asiatische Region und das Vereinigte Königreich und Deutschland für die Rechtshilfe innerhalb Europäischen Union ausgewählt worden. Über die literaturbasierte Forschung hinaus wird in Form von Interviews mit Praktikern aus den genannten Rechtssystemen auch das „law in action“ erforscht.

Die bisherigen Ergebnisse der Analyse der regionalen und mitgliedstaatlichen Ebene des ASEAN zeigen, dass deren Mitgliedstaaten eine offene Kommunikation miteinander betreiben und über ein leistungsfähiges Rechtshilfesystem verfügen. Obwohl es unterschiedliche Bedingungen und Gründe gibt, aus denen ein Rechtshilfeersuchen abgelehnt werden kann, suchen die ASEAN-Mitgliedstaaten mögliche Probleme und Herausforderungen durch Konsensfindung und offene Mitteilungen zu bewältigen. Soweit es das nationale Recht zulässt, tun die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes, um die Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende Kriminalität zu intensivieren.

Angela Aguinaldo
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Maria Angela Leonor Aguinaldo wurde auf den Philippinen, in Manila, geboren. Sie war die erste philippinische Studen- tin, die im Jahr 2013 einen Masters of Law (LL.M.) in Forensics, Criminology, and Law an der Universität Maastricht abschloss. Sie absolvierte das Studium „cum laude“ und gehörte damit zu den Besten ihres Abschlussjahrgangs. Zuvor absolvierte Angela Aguinaldo ein Bachelor-Doppelstudium in „Science in Applied Economics“ und in „Science in Commerce Major in Legal Manage- ment“ an der De La Salle Universität (Philippinen). Auszeichnung mit dem „Sixto Roxas Excellence in Economics Award“. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der „Ateneo de Manila University School of Law“. Sie schloss das rechtswissenschaftli- che Studium (juris doctor) als eine der Jahrgangsbesten ab und qualifizierte sich damit für die Auszeichnung „Scho- lastic Second Honors“.

Seit 2011 ist sie zugelassene Rechtsan- wältin auf den Philippinen und Mitglied der Fakultät der „Ateneo de Manila Uni- versity School of Law“ (Philippinen), wo sie die Fächer „Legal Psychology“ und „Organizational Crime“ unterrichtet.