Dr. Susanne Rheinbay
Die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft
Status
Das Projekt ist abgeschlossen
Die Europäische Union unterstützt Projekte aus ganz unterschiedlichen Bereichen insb. durch Subventionen und Fördermittel. Diese Politik sieht sich immer wieder Fällen von Missbrauch ausgesetzt, die dem Unionshaushalt jährlich Schäden in bis zu dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Derzeit obliegt die strafrechtliche Verfolgung dieser Betrugsfälle den Mitgliedstaaten. Aufgrund des durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Artikels 86 AEUV könnte nun eine Europäische Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die für die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig wäre.
Ziel der Untersuchung war die Erarbeitung eines Vorschlags zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Zentral dafür ist die Frage, ob die Einsetzung einer solchen Institution mit dem in Art. 5 III des EUV verankerten Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Voraussetzung ist, dass die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU auf mitgliedstaatlicher Ebene nicht ausreichend, sondern auf EU-Ebene besser zu erreichen ist. Das Projekt untersucht, welche Probleme bei der Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU derzeit auftreten und ob sich diese mittels einer Europäischen Staatsanwaltschaft lösen lassen. Am Ende der Arbeit steht ein Vorschlag zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, der den europarechtlichen Vorgaben entspricht und bei dem sich die Behörde in das bestehende System einfügt.
Zunächst wird dargestellt, welche Maßnahmen innerhalb der EU bereits ergriffen wurden, um den EU-Haushalt zu schützen. Es folgt eine Analyse der Probleme des bestehenden Systems. Anhand der Ergebnisse wird untersucht, ob die Probleme durch die Übertragung von Kompetenzen auf eine Europäische Staatsanwaltschaft gelöst werden können. Es werden die damit einhergehenden Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Zudem wird untersucht, welche Bestimmungen getroffen werden müssen, um die Rechtmäßigkeit und das Funktionieren der Institution zu gewährleisten. Um die Beziehung einer europäischen Einrichtung zu den nationalen Strafverfolgungsbehörden zu bestimmen, werden Modelle zur Ausgestaltung der Europäischen Staatsanwaltschaft verglichen. Auch deren Integration in das System der existierenden EU-Institutionen wird erörtert. Anhand einer rechtsdogmatischen Analyse des Artikels 86 AEUV wird geklärt, welche Vorgaben für die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft gelten.
Die Untersuchung zeigt, dass das mit der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft verfolgte Ziel von den Mitgliedstaaten nicht erreicht werden kann. Obwohl das Problem, dass sich der Haushalt der Union rechtswidrigen Angriffen ausgesetzt sieht, dem Förderungs- und Subventionssystem immanent ist und somit bereits seit Beginn der Förderung durch die Union besteht, ist es den Mitgliedstaaten nicht gelungen, ein System zu entwickeln, das eine effektive Strafverfolgung von Subventionsbetrug in der EU gewährleistet.
Es hat sich herausgestellt, dass bei der Einsetzung einer europäischen Strafverfolgungsbehörde eine stark supranational geprägte Ausgestaltung gewählt werden müsste, um das mit ihrer Errichtung verfolgte Ziel zu erreichen. Obwohl es zunächst widersprüchlich klingen mag: Nur dadurch, dass die meisten Bestimmungen durch die Union getroffen werden, kann das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Denn ein tatsächlicher Mehrwert für die Strafverfolgung ergibt sich nur, wenn eine von Beginn an funktionsfähige europäische Strafverfolgungsbehörde in einem Verfahren ermittelt, das sämtlichen rechtsstaatlichen Ansprüchen gerecht wird. Eine solche Lösung kann nur erreicht werden, wenn supranationale Regelungen erlassen werden.
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Einordnung Forschungsprogramm
- Forschungsschwerpunkte: Territoriale Grenzen
- Relevante Rechtsordnungen: Europäisches Strafrecht
- Relevante Delinquenzbereiche: Wirtschaftskriminalität
- Das Projekt ist abgeschlossen.
- Bei Fragen zum Projekt oder zu Dr. Susanne Rheinbay wenden Sie sich bitte per Email an uns.
Dr. Susanne Rheinbay wurde in Stuttgart geboren. Von 2003 bis 2009 studierte sie Rechtswissenschaften an der Albrecht-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Erste Juristische Staatsexamen legte sie sie im Januar 2009 in Freiburg ab.
Im Studienjahr 2006 absolvierte sie ein Studienpraktikum beim Deutschen Generalkonsulat und bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York.
Die Aufnahme in die Research School erfolgte im September 2009, der Abschluss im Februar 2013.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber