Theda Schlageter
Kulturgutschutz und Strafrecht
Deutschland und die angelsächsischen Rechtsordnungen im Vergleich
In den vergangenen Jahren ist der illegale Handel mit Kulturgut, insbesondere aus Syrien und dem Irak, in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt. Er ist nicht nur eine der Geldquellen des internationalen Terrorismus, sondern beraubt die betroffenen Länder auch unwiederbringlich ihres kulturellen Erbes. Werden die Gegenstände durch Raubgrabungen beschafft und damit der archäologisch auswertbare Fundkontext zerstört, gehen zudem der Wissenschaft Erkenntnisquellen verloren. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland, in Umsetzung einer EU-Richtlinie, ein neues Gesetz zum Schutz von Kulturgut erlassen. Es fasst das bisher geltende Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung und das Kulturgüterrückgabegesetz zusammen, erhöht deutlich die Regelungsdichte und weitet die Strafbarkeit aus. Da insbesondere Import- und Exportverstöße ins Visier genommen werden, fällt den Zollbehörden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu.
Während das deutsche Gesetz zum Schutz von Kulturgut erst im August 2016 in Kraft getreten ist, spielt das Strafrecht im englischsprachigen Ausland in diesem Bereich bereits seit längerer Zeit eine Rolle. Dies ist insofern relevant, als die USA und Großbritannien zusammen knapp 2/3 des weltweiten Umsatzes im Kunstmarkt generieren.
Ziel der Arbeit ist es, strafrechtliche und strafprozessuale Regelungen zu identifizieren, die einen umfassenden Schutz von Kulturgut gewährleisten können, sodann festzustellen, welche davon in Deutschland bereits vorhanden sind und welche möglicherweise geschaffen werden müssten. Der Einfluss und die Bedeutung des Zollrechts sollen ebenfalls in den Blick genommen werden, da in dieser Hinsicht EU-Verordnungen für eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen Deutschland und Großbritannien sorgen. Gerade in der Arbeit der Zollbehörden wird offensichtlich, dass im internationalen Handel mit Kulturgut dessen Schutz nur bei grenzübergreifendem Handeln gewährleistet werden kann.
Im Wege einer funktionalen Rechtsvergleichung soll untersucht werden, wie sich der rechtliche Rahmen für den Einsatz des Strafrechts und Strafprozessrechts zum Schutz von Kulturgut in den USA und Großbritannien darstellt, wie die praktische Umsetzung erfolgt, welche Konsequenzen sich daraus für den Kunsthandel ergeben und was dies für einen effektiven Schutz von Kulturgut bedeutet.
Ein kurzer Blick soll auch auf Italien geworfen werden, das mit seiner reichen Geschichte und der damit einhergehenden Menge bislang noch unentdeckter archäologischer Artefakte immer wieder als unfreiwilliger Exportstaat in Erscheinung tritt. Hier muss ebenfalls mittels eines Vergleichs der Rechtsordnungen untersucht werden, weshalb es dem Land – das kein bedeutender Akteur auf dem Kunstmarkt ist – nur schwer gelingt, sein Kulturgut zuverlässig zu schützen.
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Einordnung Forschungsprogramm
- Theoriebildung: Theorie der Strafrechtsvergleichung
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Theda Schlageter wurde in Karlsruhe geboren. Von 2004 bis 2010 studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Parallel dazu studierte sie von 2005 bis 2011 Kunstgeschichte und schloss das Studium 2011 mit dem Magister Artium ab. Am Landgericht Freiburg absolvierte sie von 2011 bis 2013 ihr juristisches Referendariat, das sie mit dem 2. Juristischen Staatsexamen abschloss.
Von 2012 bis 2013 war sie für ein Projekt des BMBF an der Universität Freiburg am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht mit der strafrechtlichen Verwertbarkeit der Ergebnisse von Terahertz-Scannern beschäftigt. 2014 bis 2016 arbeitete sie als Lehrassistentin der juristischen Fakultät im Strafrecht, verfasste als Co-Autorin ein Handbuch zum Kunstauktionsrecht und unterrichtete Strafrecht an den Polizeihochschulen Villingen-Schwenningen und Freiburg.
Seit 2016 promoviert sie bei Prof. Dr. Walter Perron zum Thema „Kulturgutschutz und Strafrecht – Deutschland und die angelsächsischen Rechtsordnungen im Vergleich“ und wurde 2017 in die IMPRS-CC aufgenommen.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Walter Perron