Dr. Ying Wang
Der strafrechtliche Schutz des Urheberrechts
Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen und chinesischen Recht
Status
Das Projekt ist abgeschlossen
Der mangelhafte Schutz des geistigen Eigentums in China sorgt für internationale Aufmerksamkeit und macht deswegen eine Auseinandersetzung mit dieser Problematik aus strafrechtlicher Sicht erforderlich.
Forschungsgegenstand des Projekts war die rechtliche Reaktion in der chinesischen und deutschen Rechtsordnung auf Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums. Berücksichtigt wurden nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch prozessuale Grundlagen, die in beiden Ländern zur Behandlung von Verbrechen sowie Verwaltungsverstößen gegen das geistige Eigentum relevant sind.
Forschungsziel war es, die Ursachen für den mangelnden Schutz des geistigen Eigentums in der chinesischen Rechtsordnung zu identifizieren und anschließend auf Basis dieser Befunde Reformvorschläge zur Bekämpfung von Verletzungen des geistigen Eigentums im chinesischen Strafrecht vorzulegen. Schließlich sollten anhand dieses Beispiels rechtspolitische Überlegungen zur Entwicklung des gesamten Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Bagatellkriminalität, entwickelt werden.
Im Zuge einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert die Arbeit zunächst, ob die Rechtsinstrumentarien, die das chinesische Recht den Rechtsinhabern zur Verfügung stellt, sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual für den Schutz des geistigen Eigentums hinreichend bzw. funktionsfähig sind. Methodisch arbeitet dieser Teil der Dissertation mit einer funktionalen Rechtsvergleichung überwiegend normativ-analytisch. Im zweiten Schritt wird mit einem kulturhistorischen Erklärungsansatz die kulturelle Grundlage des geistigen Eigentums in China untersucht, um kulturell bedingte Besonderheiten zu beleuchten. Die hierzu verwendete Methodik ist sowohl analytischer als auch empirischer Natur. Im dritten Schritt legt die Arbeit Reformvorschläge zum strafrechtlichen Schutz des geistigen Eigentums im chinesischen Recht vor. Diese Vorschläge beziehen sich zum einen auf Tatbestände der Urheberrechtsverletzungen und Markenverletzungen, zum anderen auf die Strafverfolgung sowie die Verknüpfung des chinesischen Strafverfahrens mit dem Verwaltungsverfahren zur Sanktionierung der Rechtsverletzungen von Immaterialgütern in China. Unternommen wird hierbei auch der Versuch, den Leser zu grundlegenden rechtspolitischen Überlegungen sowie zur strafrechtsdogmatischen Aufarbeitung der Entwicklung des gesamten Wirtschaftsstrafrechts zu bringen.
Die Ergebnisse der Arbeit haben das Augenmerk vor allem auf einen grundlegenden strukturellen Unterschied zwischen dem chinesischen und deutschen Strafrecht gelenkt, der auf unterschiedliche Tatbestandsausgestaltung zurückzuführen ist, d.h. ob ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal der Tatschwere erforderlich ist und inwiefern Verwaltungsunrecht von kriminellem Unrecht abzugrenzen ist. Dr. Harald Weiß
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Einordnung Forschungsprogramm
- Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen
- Relevante Rechtsordnungen: Nationales Strafrecht
- Relevante Delinquenzbereiche: Wirtschaftskriminalität
- Das Projekt ist abgeschlossen.
- Bei Fragen zum Projekt oder zu Dr. Ying Wang wenden Sie sich bitte per Email an uns.
Dr. Ying Wang wurde in Yingshang, China, geboren. Sie studierte von 1996 bis 2000 Rechtswissenschaften an der südöstlichen Universität Nanjing und beendete das Studium mit dem Erwerb des „Legum Baccalaureus“ (LL.B.). Von 2001 bis 2004 studierte sie an der Universität Peking und schloss mit einem „Magister Legum“ (LL.M.) ab.
Während des Magisterstudiums war sie im Jahr 2002 am Zentrum für Prozesshilfe und Forschung für Frauen an der Peking-Universität tätig. Von März bis August 2003 absolvierte sie als Austauschstudentin einen Forschungsaufenthalt mit Finanzierung durch ein Baden-Württemberg-Stipendium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Die Aufnahme in die Research School erfolgte im März 2007. Im November 2009 schloss sie ihre Promotion ab.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht