Dr. Chunliang Yun
Die Strafbarkeitsgründe des Insiderhandelsverbots
Eine Analyse der strafrechtsdogmatischen Grundlagen und des Rechtsgüterschutzes
Status
Das Projekt ist abgeschlossen
Die Promotionsarbeit beschäftigt sich mit den Gründen für das Insiderhandelsverbot, vor allem mit den geschützten Rechtsgütern der Insiderregeln. Zunächst einmal ist eine große Komplexität der gesamten strafbaren Struktur der deutschen Insiderregeln im WpHG festzustellen. Wer sich nicht strafbar machen will, muss jedenfalls die Definition der Insiderpapiere (§ 12 WpHG) und der Insiderinformation (§ 13 WpHG), den Inhalt des Verbots von Insidergeschäften (§ 14 WpHG) und die Rechtsfolge (§ 38 WpHG) etc. genau kennen. Ein erstes Anliegen dieser Arbeit besteht deswegen nicht nur darin, die Einzelheiten jeder genannten Regel genauer zu analysieren, sondern auch darin, die auf ihnen beruhende komplizierte Strafstruktur mit dem im Grundgesetz verankerten Bestimmtheitsgebot in Beziehung zu setzen.
Wirft man weiterhin einen Blick auf das strafrechtliche System, erscheint die Frage der Zielsetzung des Insiderhandelsverbots als noch schwieriger zu beantworten. Nach gegenwärtig herrschender Meinung ist das Ziel des Insiderhandelsverbots allein der Schutz des Anlegervertrauens und der Marktfunktion. Angesichts der US-amerikanischen Vorbildstellung des Insiderhandelsverbots für das deutsche Recht ist dies zumindest überraschend, da der entsprechende Tatbestand in den Vereinigten Staaten als individualvermögensschützend angesehen wird. Die Gründe für eine solche Lösung in Deutschland sind vielfältig. Insbesondere das Vermögen der Anleger wird damit aus dem Kreis der geschützten Rechtsgüter ausgeklammert. Was die deutsche herrschende Meinung zu einer solchen Vernachlässigung des einzelnen Vermögensschadens veranlasst hat, ist Gegenstand der Untersuchung. Hierfür ist eine Rechtsvergleichung zwischen den USA, Deutschland und Taiwan unentbehrlich.
Der Vergleich mit den USA bietet sich an, weil das Insiderhandelsverbot aus diesem Land stammt und von der dort herrschenden Meinung vermögensschützend interpretiert wird. Darüber hinaus ist aber auch der Rechtsvergleich mit Taiwan sinnvoll, da es in der zentralen Forschungsfrage gewissermaßen die Schnittstelle zwischen der deutschen und amerikanischen Regelung darstellt. Denn während das taiwanesische Insiderhandelsverbot ebenfalls aus den USA „importiert“ wurde, lehnt sich das taiwanesische Strafrecht im Übrigen stark an das deutsche an. An den taiwanesischen Insiderregeln lässt sich daher das harmonische Funktionieren amerikanischer Ideen in einem deutschen Gesamtsystem untersuchen.
In der Forschungsarbeit werden die von Insiderregeln geschützten Rechtsgüter identifiziert, um auf diese Weise eine genauere Grenzziehung der Strafbarkeit zu erreichen. Dabei werden die Hintergründe für den Schutz des kollektiven Rechtsguts des Anlegervertrauens und der Marktfunktion sowie für den Schutz oder Nicht-Schutz des Anlegervermögens offengelegt und Möglichkeiten einer teilmodifizierten oder ergänzten Zielsetzung der deutschen Insiderregeln unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatzes aufgezeigt.
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Einordnung Forschungsprogramm
- Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen
- Relevante Rechtsordnungen: Nationales Strafrecht
- Relevante Delinquenzbereiche: Wirtschaftskriminalität
- Das Projekt ist abgeschlossen.
- Bei Fragen zum Projekt oder zu Dr. Chunliang Yun wenden Sie sich bitte per Email an uns.
Chunliang Yun wurde in Taipei, Taiwan, geboren. Im Juni 1999 erwarb er den Titel „Bachelor of Law“ an der Staatlichen Universität Chengchi in Taipei. Dort nahm er im Januar 2004 das Studium zum „Master of Law“ (LL.M.) mit Schwerpunkt im Strafrecht auf. Im November 2006 bestand er das juristische Staatsexamen zum Rechtsanwalt in Taiwan. Von Dezember 2006 bis März 2007 absolvierte er ein anwaltliches Praktikum in Taipei. Zwischen Juli und September 2008 arbeitete er als Rechtsanwalt in Taichung. Im Februar 2009 begann er in Freiburg mit Studien zum deutschen Recht und Überlegungen zu seiner Promotionsarbeit.
Die Aufnahme in die Research School erfolgte im Dezember 2010, im Februar 2014 schloss er seine Promotion ab.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Roland Hefendehl