Dr. Zishi Zhou
Geschichte, Stand und Entwicklungen des Sexualstrafrechts
Ein deutsch-chinesischer Vergleich des Sexualstrafrechts und der Sexualstrafrechtspolitik
Status
Das Projekt ist abgeschlossen
Publikation
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Forschungsgegenstand des strafrechtsvergleichenden Projekts ist das deutsche und das chinesische Sexualstrafrecht, das jeweils im Wesentlichen die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung, die Missbrauchsdelikte sowie die Pornographiestraftatbestände und Prostitutionsdelikte umfasst. Das Hauptanliegen besteht hierbei in einer Bestandsaufnahme und in der Entwicklung von Reformvorschlägen jeweils für beide Rechtsordnungen. Erste Ergebnisse seien hier zusammengefasst:
Das deutsche Sexualstrafrecht hat zunächst vor allem im Zuge der Großen Strafrechtsreform Anfang der 1970er Jahre bedeutende Veränderungen erfahren. Insbesondere war damit eine Verschiebung des Schutzinteresses weg von der Sittlichkeit hin zur sexuellen Selbstbestimmung verbunden. Seit den 1990er Jahren rücken Sexualkriminalität und -strafrecht wieder verstärkt in das Zentrum rechtspolitischer Aufmerksamkeit. Dabei gilt das besondere Interesse der Verbesserung des Schutzes junger Menschen und der Bekämpfung des internationalen Menschenhandels.
Das chinesische Sexualstrafrecht stand für mehr als 2000 Jahre unter dem beherrschenden Einfluss des „Konfuzianismus“. Dies begann sich im 20. Jahrhundert als Folge der Rezeption moderner Strafrechtsideen zu ändern. Allerdings wurde diese Entwicklung zwischen 1949 und 1979 unterbrochen. Mit dem sozio-politischen Umbruch, der Ende der 1970er Jahre einsetzte, begann eine neue Periode der Strafrechtsreform in China. Doch wurde dabei den Sexualstraftatbeständen bislang nur geringe Aufmerksamkeit zuteil. Im Vergleich zu anderen Ländern besteht daher noch erheblicher Nachholbedarf.
Trotz einer gewissen Ähnlichkeit in Struktur und Systematik existieren große Unterschiede zwischen dem deutschen und dem chinesischen Sexualstrafrecht. So sind in Deutschland viele Tatbestände auf den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der sexuellen Entwicklung junger Menschen ausgerichtet. Hierbei gibt es jedoch Schutzlücken, wie das Ausnutzen eines Überraschungsmoments durch den Täter und die Unterwerfung des Opfers trotz objektiv möglichen Auswegs. Die Tatbestände des chinesischen Strafgesetzbuchs sind dagegen z.T. offen ausgestaltet; sie entsprechen nicht immer dem Bestimmtheitsgebot. Deswegen können viele sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Opfers erfolgen, durch eine weite Tatbestandsauslegung erfasst werden. Allerdings manifestieren sich selbst dann noch manche offensichtliche Schutzlücken: Beispielsweise ist es derzeit noch straflos, einen Mann zu sexuellen Handlungen zu nötigen.
In China steht als Rechtsgut im Bereich der Prostitutions- und der Pornographiedelikte heute noch die „sozialistische Sittlichkeit“ im Vordergrund. Eine weitgehende Legalisierung der Prostitution, eine Entkriminalisierung von einfacher Pornographie wie auch eine Beschränkung der Pönalisierung von Pornographie auf Verletzungen des Jugendschutzes und verschiedene Formen der sogenannten harten Pornographie (z.B. Kinderpornographie) wie in Deutschland wird aus politischen Gründen in naher Zukunft wohl nicht möglich sein. Der besondere Schutz Minderjähriger ist in China derzeit nicht durch spezielle Gesetzgebung, sondern nur durch Auslegung allgemeiner Bestimmungen verwirklicht.
Ein effektiver Schutz vor Sexualkriminalität, insbesondere vor Sexualstraftaten gegen Minderjährige, wird heute in China nachdrücklich gefordert. Hierfür ist ine umfassende Reform des chinesischen Sexualstrafrechts dringend notwendig. Bei ihrer Verwirklichung kann die Kenntnis der deutschen Entwicklungen und Erfahrungen eine wichtige Rolle spielen.
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Einordnung Forschungsprogramm
- Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen
- Relevante Rechtsordnungen: Nationales Strafrecht
- Relevante Delinquenzbereiche: Andere Formen komplexer Kriminalität
- Das Projekt ist abgeschlossen.
- Bei Fragen zum Projekt oder zu Dr. Zishi Zhou wenden Sie sich bitte per Email an uns.
Zishi Zhou wurde in Hunan, China, geboren. Von 2005 bis 2012 studierte er Jura mit Schwerpunkt Strafrecht an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (CUPL) in Peking und schloss sein Studium im Jahre 2012 mit dem Erwerb des Titels „Magister Legum“(LL.M.) ab.
Die Aufnahme in die Research School erfolgte im Dezember 2013.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht