Dr. Yukun Zong

Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren

Eine rechtsvergleichende Forschung des deutschen, US-amerikanischen und chinesischen Rechts

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Das Projekt ist abgeschlossen

Publikation

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Während zur Rechtslage der Beweisverwertungsverbote in Deutschland und den USA bereits zahlreiche Arbeiten existieren, befasst sich die rechtsvergleichende Forschung in China erst seit etwa zehn Jahren mit diesem Thema. Dabei betrachtet sie das Problem aber vor allem aus US-amerikanischer Perspektive. Historisch betrachtet folgt das chinesische Strafverfahrensrecht jedoch der kontinental-europäischen Tradition. Das chinesische Strafverfahrensrecht steht daher vor der Frage, welches System der Beweisverwertungsverbote für eine zukünftige Reform des Prozessrechts als Vorbild dienen soll.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Dissertation das Ziel, durch eine rechtsvergleichende Analyse der Beweisverwertungsverbote in Deutschland, den USA und China Reformvorschläge für das chinesische Recht zu entwickeln. Methodisch werden die zu vergleichenden Rechtsfragen mittels einer funktionalen Rechtsvergleichung anhand übereinstimmender Sachprobleme in den drei Staaten identifiziert. Erforderlich ist dabei eine Rechtsvergleichung anhand konkreter Fälle, um die aus abstrakten normativen Regelungen folgenden Unterschiede zwischen den drei Staaten besser deutlich zu machen.

Die Rechtslage in Deutschland, den USA und China wird in drei Landesberichten dargestellt. In jedem Landesbericht werden die Beweisverwertungsverbote zunächst in ihrer historischen Entwicklung und im Hinblick auf das jeweilige Prozessmodell betrachtet. Anschließend werden Sachverhalte, Theorien, Zwecke und Kriterien der Beweisverwertungsverbote untersucht und wesentliche Fragestellungen mittels konkreter Fallkonstellationen vergleichend diskutiert. Im Anschluss an die Landesberichte folgt eine rechtsvergleichende Erörterung der darin identifizierten wesentlichen Aspekte, insbesondere der Zwecke und Kriterien der Beweisverwertungsverbote. Im Rahmen einer abschließenden Bewertung werden Ansätze zu einer chinesischen Reform der Beweisverwertungsverbote entwickelt.

Die bisherige Forschung hat gezeigt, dass die deutschen Beweisverwertungsverbote dem Zweck des Individualrechtsschutzes folgen, während die US-amerikanischen Beweisverwertungsverbote eine Abschreckung gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen bezwecken. Der deutsche Individualrechtsschutz wird von einer staatlichen Fürsorgepflicht und Selbstbeschränkung geprägt. Der Abschreckungszweck in den USA entspringt einem historisch bedingten Misstrauen gegenüber Regierung und Polizei und ist zudem eine Reaktion auf weitverbreitete Fälle von Korruption und Missbrauch im Polizeiwesen. Das chinesische Recht stellt beim Umgang mit Beweisverwertungsverboten die Gewährleistung der materiellen Wahrheitsfindung in den Mittelpunkt und unterscheidet sich insofern deutlich vom deutschen und US-amerikanischen Recht. Die deutsche Rechtsprechung macht Beweisverwertungsverbote im Wesentlichen von einer Interessenabwägung unter Betrachtung der Umstände des Einzelfalls abhängig. Auch in den USA finden sich angesichts der dortigen Einzelfallrechtsprechung keine allgemein gültigen Kriterien. Die Rechtsprechung nimmt häufig ein sog. benefit-cost balancing vor, was einer inhaltlich reduzierten Interessenabwägung entspricht. In China richtet sich die Verwertbarkeit vor allem nach absoluten gesetzlichen Verwertungsverboten sowie nach Regelungen zur nachträglichen Heilung von Verfahrensverstößen, so dass die Verwertbarkeit von Beweismitteln abhängig von der Art des Beweismittels rein mechanisch bestimmt wird. Angesichts dessen wäre es für China mit Blick auf eine Reform des Prozessrechts sinnvoll, in Zukunft den Zweck der Beweisverwertungsverbote stärker auf den Schutz von Individualrechten zu verlegen und Beweisverwertungsverbote anhand einer Interessenabwägung im konkreten Fall differenzierend zu bestimmen.

Dr. Yukun Zong

Yukun Zong wurde in Handan, China, geboren. Von 1999 bis 2003 studierte sie Jura an der Hebei Universität für Wirtschaft und Handel und erwarb das Bachelor-Diplom. Das dreijährige Magisterstudium begann sie 2004 mit Schwerpunkt Strafprozessrecht am chinesisch-deutschen Institut für Rechtswissenschaft an der chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht (CUPL) in Peking und schloss es 2007 mit dem Erwerb des Magister- Diploms für Rechtsvergleichung ab.

Als Austauschstudentin und Stipendiatin von CUPL und DAAD begann sie 2006 unter Betreuung von Herrn Prof. Walter Perron ein Magisterstudium an der Universität Freiburg, das sie im Jahr 2007 mit dem „Magister Legum“ (LL.M.) abschloss.

Die Aufnahme in die Research School erfolgte im März 2011.