Dr. Almir Maljević
‘Participation in a Criminal Organisation’ and ‘Conspiracy’
Different Legal Models Against Criminal Collectives
Status
Das Projekt ist abgeschlossen
Den wichtigsten Bereich der Vorverlagerung des materiellen Strafrechts bildet bisher die Strafbarkeit von Personenzusammenschlüssen mit kriminellen Zielsetzungen. Das kontinentaleuropäische Strafrecht und das Strafrecht des Common Law konzentrieren sich dabei auf unterschiedliche Tatbestandstechniken: Im kontinentaleuropäischen Strafrecht steht die Kriminalisierung der Unterstützung von bestimmten Vereinigungen im Vordergrund. Im Common Law dagegen wird vor allem der Ansatz der Conspiracy verfolgt, der die Versuchsstrafbarkeit weit ins Vorbereitungsstadium verlagert. Beide Techniken haben dieselbe Funktion. Die Ausgestaltung und die Strafbegründung auf der Tatbestandsebene sind jedoch in den Einzelheiten sehr unterschiedlich.
Die Dissertation verfolgte drei Zielsetzungen: Erstens verglich sie den Anwendungsbereich der unterschiedlichen Vorverlagerungsmodelle im deutschen und englischen Recht. Zweitens ging es um die Frage, inwieweit sich die beiden Modelle der Vorverlagerung in den rechtsvereinheitlichenden Instrumenten der EU und der Vereinten Nationen (VN) wiederfinden. Drittens wurde am Beispiel der Rechtsordnungen von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien untersucht, inwieweit sich die Vorgaben der EU und der VN in der Gesetzgebung der drei Länder niedergeschlagen haben.
Da die Modelle der Organisationsdelikte und der Conspiracy auf der Tatbestandsebene völlig unterschiedlich ausgestaltet sind, mussten die Tatbestände unter funktionalen Gesichtspunkten nach einheitlichen, d.h. für beide Modelle geltenden Kriterien systematisiert werden. Um eine strafrechtsvergleichende Analyse der beiden unterschiedlichen Modelle zu ermöglichen, wurde ein Muster für die Anforderungen an die objektiven Merkmale und die Ziele des kriminellen Kollektivs, die objektive Unterstützungshandlung des Täters für dieses Kollektiv und die subjektiven Elemente des Täters entwickelt. Darauf aufbauend wurden die deutsche und englische Rechtsordnung, die entsprechenden Vorgaben der EU und der VN sowie die einschlägigen Straftatbestände in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien analysiert.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass sich die traditionellen Modelle auf der Grundlage des entwickelten Kriterienkatalogs gut vergleichen lassen und die verschiedenen Elemente dieser Kategorien erhebliche Unterschiede aufweisen. Diese Ergebnisse wurden durch eine fallbasierte Vergleichung bestätigt. So wurde deutlich, dass die Tatbestände des deutschen und englischen Modells sich wie zwei überschneidende Kreise verhalten. Auch wurde ersichtlich, dass die vom Organisationsmodell umschriebenen Kollektive (z.B. im Hinblick auf die Zahl der zusammenarbeitenden Personen, die Dauer des Zusammenschlusses und die Organisationsstruktur) gefährlicher sind als die durch Conspiracy erfassten Kollektive. Deswegen kann eine Strafbarkeit nach diesem Organisationsmodell besser gerechtfertigt werden. Im Hinblick auf die Vorgaben der EU und der VN ergab sich, dass sie keinem der untersuchten Modelle entgegenstehen. Für die Implementation dieser Vorgaben hat sich vielmehr gezeigt, dass die unterschiedlichen Strafbegründungen und Strafanwendungsbereiche beider Modelle eine kumulative Anwendung erfordern. Es ergab sich auch, dass alle drei untersuchten Rechtsordnungen des ehemaligen Jugoslawien historisch beide Modelle kannten und sie kumulativ einsetzten. Die Umsetzung der Vorgaben der EU und VN erfolgt jedoch häufig unvollständig bzw. unrichtig.
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Einordnung Forschungsprogramm
- Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen
- Relevante Rechtsordnungen: Nationales Strafrecht, Internationales Strafrecht, Europäisches Strafrecht
- Relevante Delinquenzbereiche: Terrorismus, Organisierte Kriminalität
- Das Projekt ist abgeschlossen.
- Bei Fragen zum Projekt oder zu Dr. Almir Maljević wenden Sie sich bitte per Email an uns.
Dr. Almir Maljević wurde in Tuzla (Bosnien und Herzegowina) geboren. Von 1996 bis 2000 studierte er Kriminalistik an der Fakultät der Kriminalwissenschaften der Universität Sarajevo, Bosnien und Herzegowina. Im Dezember 2000 schloss er sein Studium mit dem Erwerb des Titels Diplomkriminalist ab und beendete im Jahr 2005 sein Postgraduiertenstudium an der Universität Mostar mit dem Erwerb des „Magister Legum“ (LL.M.).
Für seinen wissenschaftlichen Fortgang erhielt er Stipendien des OSI HESP Budapest, Open Society Fund BiH und UNDP BiH. Seine Promotion wurde vom DAAD gefördert.
Die Aufnahme in die Research School erfolgte im März 2007. Die Dissertation wurde 2009 abgeschlossen.
Dissertationsbetreuer:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber